Der Glücksspielstaatsvertrag hat in Deutschland einiges verändert. Seit dem 1. Juli 2021 ist digitales Glücksspiel nun offiziell erlaubt und Anbieter können eine Lizenz erhalten. Voraussetzung ist, dass die Bestimmungen vollumfänglich eingehalten und nachgewiesen werden. Das generell bestehende Werbeverbot wurde im Zuge des GlüStV aufgehoben, allerdings gibt es weiterhin Regeln.

Diese Regeln sind in der Übersicht erlaubte Glücksspiel-Werbung genauer erläutert. Hier kommt ein Überblick, welche Möglichkeiten zur Werbung Glücksspielanbieter jetzt noch haben!

Werbezeiten streng geregelt: Tagsüber keine Glücksspielwerbung im TV

Das generelle TV-Werbeverbot wurde durch den deutschen Glücksspielstaatsvertrag aufgehoben und durch Vorschriften ersetzt. So dürfen hier lizenzierte Anbieter nun im Radio oder TV Werbung machen, sofern die Ausstrahlung ausschließlich zwischen 21:00 und 06:00 Uhr erfolgt. Tagsüber darf aus Jugendschutzgründen nicht geworben werden.

In Zeitschriften und anderen Printmedien ist Werbung erlaubt, sofern die Zielgruppe nicht minderjährig ist. Im öffentlichen Raum darf keine Werbung stattfinden, da diese zeitlich nicht regulierbar ist. Plakate an Litfaßsäulen, im Bus oder der U-Bahn sind folglich verboten.

Online-Werbung auf dem Vormarsch, doch auch hier gibt es Grenzen

Ob Lotto-Anbieter oder Casino-Betreiber, sie alle stellen ihre Dienste bevorzugt online zur Verfügung. Es erklärt sich von selbst, dass digitale Werbung damit eine große Rolle einnimmt. Aber auch hier sorgt der GlüStV für klare Einschränkungen. So ist es Influencern beispielsweise nicht mehr erlaubt, bei Instagram, TikTok oder anderen Portalen Werbung zu machen. Generelle Online-Werbung ist jedoch zulässig, sofern die Zielgruppe volljährig ist.

Facebook & Co. tun sich schwer damit, Glücksspielwerbung zuzulassen. Die Sorge, dass unbewusst eine falsche Zielgruppe angesprochen wird, ist groß. Primär wird online daher auf Affiliate-Marketing gesetzt. Das ist legal, sofern die Kennzeichnungspflicht umgesetzt wird. Bei allen Arten der Werbung gilt , dass Minderjährige und Menschen mit Spielsucht nicht davon erfasst werden dürfen.

Vorschriften zum Inhalt: Nicht alle Werbeformen sind erlaubt

Der GlüStV hat sich dem Schutz vor Spielsucht verschrieben und setzt daher auch bei der Art der Werbung auf klare Vorschriften. Für die Kontrolle ist die eigens eingerichtete Glücksspielbehörde der Länder verantwortlich. Werbetreibende müssen der Behörde ihr Marketingkonzept vorlegen und Änderungen im Vorfeld abklären und bestätigen lassen. Im Turnus von zwei Jahren muss das Konzept aufgearbeitet, erneuert und den Behörden aufs Neue vorgelegt werden.

Zu den primären Regeln und Vorschriften gehört, dass die potenzielle Suchtgefahr des Glücksspiels erwähnt wird. Es dürfen keine Werbeversprechen zu Gewinnen gemacht oder Einsätze verharmlost werden. Außerdem ist es nicht erlaubt, künftige Spieler unter Druck zu setzen. Angebote wie: „Doppelter Bonus innerhalb von 24 Stunden“ sind nicht erlaubt, da sie einen zeitlichen Druck beim Spieler auslösen.

Sämtliche irreführende oder unrealistische Werbeversprechen dürfen nicht ausgestrahlt oder platziert werden. Wichtig ist außerdem, dass Glücksspiele niemals im Kontext zu Finanzproblemen und schwierigen sozialen Problemen erwähnt werden dürfen. Der Zuschauer darf vor dem Fernseher (oder im Netz) nicht den Eindruck bekommen, dass er beim Zocken seine persönlichen Probleme beseitigen oder seine „Kasse aufbessern“ kann.

Jugendschutz von oberster Priorität: Keine Lockangebote für gefährdete Gruppen

Bei allen Gesetzen steht das Thema Jugendschutz ganz oben. Bei jeder Marketingmaßnahme ist es wichtig darzulegen, dass Minderjährige Personen keinen Zugang haben. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag wurden Online-Anbieter außerdem dazu verpflichtet, auf die zufälligen Gewinnchancen (Höchstgewinnchancen) beim Spiel hinzuweisen.

Die Annahme, dass der Slot Finanzkrisen beheben oder Verluste ausgleichen kann, darf nicht angedeutet werden. Schlussendlich sind Online-Spielotheken zudem verpflichtet, Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit Spielsucht zu erklären und darauf hinzuweisen, wo es Hilfe gibt!

Fazit: Werbung erlaubt, aber mit Einschränkungen

Glücksspielanbieter dürfen in Deutschland werben und haben hierfür verschiedene Möglichkeiten. Ein zentrales Thema ist das Sponsoring, das nach wie vor als rechtliche Grauzone gesehen wird. Die offiziell erlaubten Methoden können, sofern sie richtig genutzt werden, die passende Zielgruppe auf das eigene Angebot aufmerksam machen. Zwar gibt es immer noch Forderungen nach einem generellen Werbeverbot, derzeit sehen die Behörden hier aber keinen Grund, diesen nachzukommen.

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